Neuer UBI-Fragenkatalog ab 1. Oktober 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt ein neuer UBI-Fragenkatalog. Wir zeigen, welche Fragen sich ändern und was für die Voll- und Ergänzungsprüfung wichtig ist.

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt ein neuer Fragenkatalog für das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Wir haben den neuen Katalog mit der bisherigen Fassung verglichen und zeigen hier, was sich für die Prüfung ändert.

Was ändert sich beim UBI?

Der neue Fragenkatalog umfasst weiterhin 130 Fragen. In der UBI-Vollprüfung werden 22 Fragen gestellt. Wer bereits ein SRC oder LRC besitzt, legt die UBI-Ergänzungsprüfung mit 10 Fragen ab.

Die Überarbeitung bringt vor allem rechtliche und technische Inhalte auf den aktuellen Stand. Einige Begriffe und Regelungen wurden angepasst, andere Fragen wurden komplett ersetzt.

Insgesamt wurden 43 Fragen inhaltlich geändert, davon 11 vollständig ersetzt. Bei einigen Fragen betrifft die Änderung nur die falschen Antwortmöglichkeiten.

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Für die Vorbereitung empfehlen wir die Lernapp SEA BASE. Dort ist der neue Fragenkatalog bereits integriert. So kannst du dich mit den aktuellen Fragen gezielt auf die UBI-Vollprüfung oder die UBI-Ergänzungsprüfung vorbereiten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

UKW-Kombianlagen

Neu ist eine Frage zu Funkanlagen, die sowohl für den Binnen- als auch für den Seefunk ausgelegt sind.

Das benötigte Funkzeugnis richtet sich nach Funkdienst und Fahrtgebiet. Für den Binnenschifffahrtsfunk ist das UBI erforderlich. Für den Seefunk benötigt man das entsprechende Seefunkzeugnis, also SRC oder LRC.

Neue Rechtsgrundlage

Beim Fernmeldegeheimnis und Abhörverbot wird jetzt das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) abgefragt.

Im bisherigen Fragenkatalog war hier noch das Telekommunikationsgesetz (TKG) die richtige Antwort.

Neue technische Daten

Mehrere technische Werte werden neu abgefragt:

  • Frequenzbereich des Binnenschifffahrtsfunks: 156,025 bis 162,025 MHz

  • mögliche Sendeleistungen einer Schiffsfunkstelle: 1 Watt und 25 Watt

  • im Verkehrskreis Nautische Information sind 25 Watt möglich

  • auf Kanal 10 beträgt die Sendeleistung maximal 1 Watt

  • Testsendungen dürfen höchstens 10 Sekunden dauern

ATIS

Die bisherige Frage zum sogenannten „ATIS-Killer“ fällt weg.

Neu wird gefragt, welche Information sich aus einem nationalen ATIS-Code ableiten lässt. Die richtige Antwort lautet: das Rufzeichen der Schiffsfunkstelle.

Auch die Kennung einer Schiffsfunkstelle wird ergänzt: Schiffsname und Rufzeichen werden gesprochen; die ATIS-Kennung kann zusätzlich automatisch übertragen werden.

Revierzentralen und Verkehrskreise

Neu abgefragt werden die fünf deutschen Revierzentralen: Duisburg, Oberwesel, Minden, Magdeburg und Gösselthal.

Auch einige Beispiele zur Zuordnung von Funkstellen wurden geändert. Im neuen Fragenkatalog tauchen unter anderem die Lübeck Hubbrücken im Verkehrskreis Nautische Information und die Marina Düsseldorf Port im Verkehrskreis Schiff-Hafenbehörde auf.

Tragbare Funkanlagen

Tragbare Funkanlagen sind auf Kleinfahrzeugen in Deutschland grundsätzlich nicht zugelassen.

Diese Regel wird im neuen Katalog als eigene Frage geprüft.

Kanal 10

Mehrere Änderungen betreffen Kanal 10.

Vor einer Aussendung muss geprüft werden, ob der Kanal frei ist. Die Sendeleistung beträgt maximal 1 Watt.

Neu ist außerdem die Frage zum Bunkerboot: Der erste Anruf erfolgt auf Kanal 10. Anschließend wird für das weitere Gespräch auf einen Kanal für Nachrichten sozialer Art gewechselt.

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr

Ein Notverkehr wird eingeleitet, wenn eine unmittelbare Gefährdung von Mensch oder Schiff besteht.

Im Verkehrskreis Nautische Information wird eine Notmeldung von der zuständigen Schleuse oder Revierzentrale bestätigt.

Neu ist außerdem die Frage, wie eine Dringlichkeitsmeldung aufgehoben wird. Dabei werden die Uhrzeit der ursprünglichen Meldung und die Rücknahme der Meldung genannt.

Beim Sicherheitsverkehr wird jetzt ausdrücklich von sicherheitsrelevanten Nachrichten gesprochen, zum Beispiel wichtigen nautischen Warnungen oder Wetterwarnungen.

Alle Änderungen im UBI-Fragenkatalog

Frage

Bisher

Neu ab 01.10.2026

4

Definition einer ortsfesten Funkstelle

Neue Frage zu Testsendungen. Richtige Antwort: maximal 10 Sekunden.

5

„Zentrale Landfunkstelle des Verkehrskreises Nautische Information“

„Landfunkstelle des Verkehrskreises Nautische Information“. Eine falsche Antwort wurde ebenfalls geändert.

8

Bedeutung von MIB

Neue Frage zur UKW-Kombianlage und zum erforderlichen Funkzeugnis.

9

Bezug auf ein in Deutschland erworbenes UBI

Die richtige Antwort nennt jetzt ausdrücklich die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT).

10

„Wasserstraßen der Zonen 1 bis 2“

„Bundeswasserstraßen der Zonen 1 bis 2“.

16

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung; falsche Antwort Schiffssicherheitsverordnung

Abkürzungen wurden ergänzt. Eine falsche Antwort wurde durch SOLAS ersetzt.

18

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)

19

Falsche Antwort: Nachrichtenaustausch mit einer Revierzentrale

Falsche Antwort: Nachrichtenaustausch mit einer Schiffsfunkstelle

20

„An alle Funkstellen“

„An alle Funkstellen / All Stations“. Eine falsche Antwort wurde ebenfalls geändert.

24

Richtige Antwort: Hindernisse

Richtige Antwort: Hindernisse oder Niederschläge

25

In falschen Antworten: „ortsfeste Funkstelle“

In den falschen Antworten jetzt: Landfunkstelle

30

Falsche Antwort: TKG

Falsche Antwort jetzt: TDDDG

34

Frage nach technischen Änderungen an einer Schiffsfunkstelle

Neue Frage zur Nummernzuteilungsurkunde / Ship Station Licence

41

Zwei bisherige falsche Varianten des ATIS-Codes

Zwei falsche Antworten wurden geändert. Die richtige Antwort bleibt gleich.

44

Frage zum „ATIS-Killer“

Neue Frage: Aus dem ATIS-Code lässt sich das Rufzeichen ableiten.

47

Frage zur Amateurfunkstelle an Bord

Neue Frage zur Sendeleistung: 1 Watt und 25 Watt

49

Was ist beim Kauf eines UKW-Sprechfunkgerätes zu beachten?

Was ist vor der Inbetriebnahme zu beachten?

52

Frage zu starkem Rauschen auf allen UKW-Kanälen

Neue Frage zum Frequenzbereich: 156,025 bis 162,025 MHz

57

Frage dazu, wo Angaben über Verkehrskreise zu finden sind

Neue Frage: 25 Watt sind im Verkehrskreis Nautische Information möglich.

61

Zuordnung zum Verkehrskreis Schiff-Schiff; richtig: Duisburg Hafen

Neue Zuordnung zum Verkehrskreis Schiff-Hafenbehörde; richtig: Minden Revierzentrale

67

Richtige Antwort Iffezheim Schleuse; andere falsche Antworten

Richtige Antwort bleibt. Neue falsche Antworten: Regensburg Hafen, Marina Düsseldorf Port, MS Mainz

68

„Landfunkstellen von Hafenbehörden“

„Funkstellen von Hafenbehörden“

70

Düsseldorf Marina → Schiff-Hafenbehörde

Lübeck Hubbrücken → Nautische Information

71

Zuordnung einer Funkstelle

Neue Frage zu den fünf deutschen Revierzentralen

72

Richtige Antwort: Duisburg Hafen

Richtige Antwort: Marina Düsseldorf Port

73

Eine bisherige falsche Antwort zum öffentlichen Telekommunikationsnetz

Neue falsche Antwort zum Funkverkehr zwischen nicht funkausrüstungspflichtigen Schiffsfunkstellen

76

Frage nach dem Verkehrskreis für tragbare Funkanlagen

Neue Frage zur Zulässigkeit auf Kleinfahrzeugen. Richtige Antwort: Nein

78

Kennung: Schiffsname und Rufzeichen

Schiffsname und Rufzeichen verbal sowie ggf. automatisierte ATIS-Kennung

79

Empfangsbereitschaft „außer auf Kleinfahrzeugen“

Bezug jetzt auf funkausrüstungspflichtige Schiffe

88

Dual Watch ermöglicht keinen gleichzeitigen Empfang

Dual Watch ermöglicht eine zeitlich abwechselnde Hörbereitschaft auf zwei Kanälen.

90

Kanal 10: 0,5 bis 1 Watt

Kanal 10: maximal 1 Watt. Auch falsche Antworten wurden geändert.

91

Empfangsbereitschaft auf Kanal 10

Die Frage nennt jetzt ausdrücklich Deutschland.

93

Verwendung der Kanäle 72 und 77

Neue Frage zum Bunkerboot: Anruf auf Kanal 10, danach Kanalwechsel.

96

Vor der Aussendung keinen anderen Funkverkehr stören

Zusätzlich muss geprüft werden, ob der Kanal frei ist.

97

„Die längere Aussendung …“

„Die Aussendung …“

98

Unterbrechung durch andere Schiffsfunkstellen

Unterbrechung durch andere Funkstellen

100

Allgemeine Frage zur Verbindung zwischen Binnen- und Seefunkstelle

Bezug jetzt ausdrücklich auf die Zonen 1 und 2

103

Welche Sprache muss benutzt werden?

Welche Sprache sollte benutzt werden? Richtige Antwort: grundsätzlich die Sprache des Landes der Landfunkstelle

104

Eine falsche Antwort nennt 20 Sekunden

Die falsche Antwort nennt jetzt 10 Sekunden, bleibt aber aus einem anderen Grund falsch.

112

Weitere Voraussetzung für Notverkehr

Neue Frage: Notverkehr bei unmittelbarer Gefährdung von Mensch oder Schiff

116

Bestätigung durch eine „ortsfeste Funkstelle“

Bestätigung durch die zuständige Schleuse oder Revierzentrale

125

Frage zum Dringlichkeitsverkehr bei Maschinenschaden

Neue Frage zur Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung

127

Wichtige nautische Warnung oder Wetterwarnung

Sicherheitsrelevante Nachrichten, die eine wichtige nautische Warnung oder Wetterwarnung enthalten

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